Sonder- / Zusatzversorgung

Wir geben Ihnen einen Überblick zu Fragen der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR, zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) sowie zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundessozialgerichtes.

Einleitung

Neben der Sozialpflichtversicherung (SV) und der freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) gab es in der DDR weitere Versorgungssysteme. Die Leistungen dieser Versorgungssysteme waren nur bestimmten Personengruppen vorbehalten.
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Regelungen

Der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR legte fest, dass Ansprüche und Anwartschaften aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen in die gesetzliche Rentenversicherung überführt werden. Der Einigungsvertrag vom 31.8.1990 enthielt noch keine endgültige Regelung zur Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme. Die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung wurde dem gesamtdeutschen Gesetzgeber übertragen.
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Systeme

Auflistung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR.
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Rechtsprechung BVerfG

Umfassende Informationen über die Inhalte der Entscheidungen vom 28.4.1999 und vom 23.6.2004 finden Sie in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).
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Rechtsprechung BSG

Seit dem Jahr 1998 hat das BSG hierzu erweiternd entschieden, dass die Anerkennung von Beitragszeiten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) auch ohne tatsächliche Einbeziehung in ein Zusatz- oder Sonderversorgungssystem in Betracht kommt.
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Versorgungsordnungen

Texte von Versorgungsordnungen sind in der Sammlung "Aichberger II - Sozialgesetze - , Ergänzungsband für die neuen Bundesländer, Verlag C.H. Beck enthalten. Nicht jede Versorgungsordnung wurde in der DDR in allen zugänglichen Medien (zum Beispiel Gesetz- oder Verordnungsblätter) veröffentlicht.
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Anschriften

Anschriften der Sonderversorgungsträger sowie Anschriften der Zusatzversorgungsträger.
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Betriebeliste des Zusatzversorgungsträgers

Zusammenstellung der beim Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme zu den ehemaligen Betrieben und Einrichtungen der DDR vorhandenen Unterlagen.
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Deutsche Rentenversicherung - Braunschweig-Hannover

06.02.2009