Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Versicherte erhalten diese Altersrente, wenn sie mindestens das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 25 Jahren (300 Kalendermonate) mit einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben.

Auf die erforderlichen 25 Jahre mit einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage werden auch Zeiten des Bezugs von Anpassungsgeld angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn des Anpassungsgeldes eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt worden ist.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute kann darüber hinaus nur beansprucht werden, wenn die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden.

Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze von 60 Jahren schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Anhebung der Altersgrenze
Versicherte
Geburtsjahr
Geburtsmonat
Anhebung
um Monate
auf Alter Jahrauf Alter Monat
1952 Januar
1
60
1
1952 Februar
2
60
2
1952 März
3
60
3
1952 April
4
60
4
1952 Mai
5
60
5
1952 Juni - Dezember
6
60
6
1953
7
60
7
1954
8
60
8
1955
9
60
9
1956
10
60
10
1957
11
60
11
1958
12
61
0
1959
14
61
2
1960
16
61
4
1961
18
61
6
1962
20
61
8
1963
22
61
10
1964
24
62
0


Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, haben weiterhin Anspruch auf diese Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Für Versicherte, die vor dem 01.01.1964 geboren sind und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistungen erhalten haben, wird die Altersgrenze von 60 Jahren ebenfalls nicht angehoben.

Deutsche Rentenversicherung - Braunschweig-Hannover

15.02.2010