Leistungen

Die Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen nach dem Grundsatz " Rehabilitation vor Rente ". Damit bietet die Rentenversicherung Ihnen neben der Altersvorsorge auch Versicherungsschutz gegen das Risiko der vorzeitigen Erwerbsminderung. Die gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit sollen somit möglichst dauerhaft überwunden werden. Die Teilhabe am Erwerbsleben sichert eine weitgehende Unabhängigkeit und selbstständige Lebensführung.

Medizinische Rehabilitation

Wenn Ihre Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben erheblich gefährdet oder gemindert ist, soll Sie die medizinische Rehabilitation wieder fit für den Beruf machen. In erster Linie gehört dazu die stationäre Rehabilitation. Dabei sind Sie ganztägig mit Unterkunft und Verpflegung in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht. Neben stationären Leistungen gibt es auch die ganztägig ambulante Rehabilitation.
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Anschlussrehabilitation

Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sie sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.
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Onkologische Rehabilitation

Bei der onkologischen Rehabilitation stehen medizinische Leistungen nach einer Erstbehandlung bösartiger Krebserkrankungen im Vordergrund. Sie umfasst gezielte diagnostische und therapeutische Maßnahmen. Diese sollen die körperlichen und seelischen Folgen der Tumorerkrankung mildern oder beseitigen helfen.
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Entwöhnungsbehandlung

Wenn Sie an einer Abhängigkeitserkrankung leiden (Alkoholismus, Drogensucht und Medikamentenmissbrauch) haben Sie die Möglichkeit, eine Rehabilitation zu bekommen. Während für die Entzugsbehandlung (Entgiftung) als Akutbehandlung die Krankenkasse zuständig ist, fällt eine sich anschließende Entwöhnungsbehandlung in den Bereich der Rentenversicherung.
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Kinderrehabilitation

Krankheiten im Kindes- und Jugendalter können bei unzureichender Behandlung die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen und sich sogar auf die spätere Lebensqualität und Leistungsfähigkeit im Erwachsenenalter auswirken. Deshalb bietet die gesetzliche Rentenversicherung für Kinder, wenn sie erheblich erkrankt sind oder die Gesundheit gefährdet ist, spezielle Rehabilitationsleistungen.
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Sicherung des Rehabilitationserfolges

Nach einer medizinischen Rehabilitation können Sie Ihren Rehabilitationserfolg durch Rehabilitationssport oder Funktionstraining in Gruppen sichern oder aber weitere Leistungen der Rehabilitationsnachsorge in Anspruch nehmen.
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Teilhabe am Arbeitsleben

Nicht immer können Sie nach einer medizinischen Rehabilitation sofort wieder arbeiten gehen. Manche Erkrankungen oder Behinderungen erfordern weitere Maßnahmen. Für diese Fälle gibt es Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - früher auch "Berufliche Rehabilitation" genannt.
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Persönliches Budget

Leistungen zur Teilhabe werden im Grundsatz als Sachleistungen erbracht. Allerdings sieht das SGB IX vor, dass die Rehabilitationsträger Leistungen ausdrücklich auch in Form des Persönlichen Budgets erbringen können. Es soll Anspruchsberechtigten in stärkerem Maße ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
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Deutsche Rentenversicherung - Braunschweig-Hannover

29.03.2007